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   BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B   

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BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B (https://dejure.org/2020,23502)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B (https://dejure.org/2020,23502)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - B 12 KR 112/18 B (https://dejure.org/2020,23502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Hinweispflicht auf Zulassungsbedürftigkeit der Berufung bei einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung - keine Umdeutung eines unzulässigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beitragsforderungen einer Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Hinweispflicht auf Zulassungsbedürftigkeit der Berufung bei einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung - keine Umdeutung eines unzulässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Gelangt das LSG zu dem Ergebnis, dass die Berufung entgegen der Annahme des SG zulassungsbedürftig (§ 144 SGG) sei, erfordert die prozessuale Fürsorgepflicht und das Gebot effektiven Rechtsschutzes einen entsprechenden Hinweis, um dem Rechtsmittelführer die Möglichkeit einzuräumen, zum Wert des Beschwerdegegenstands Stellung zu nehmen oder - sofern noch innerhalb der Rechtsmittelfrist umsetzbar - den Antrag umzustellen und anstelle der Berufung Nichtzulassungsbeschwerde (§ 145 SGG) einzulegen (vgl BSG Beschluss vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B - juris RdNr 8; BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 RdNr 24) .

    Der vorliegenden Entscheidung steht nicht entgegen, dass die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör das angefochtene Urteil nicht beeinflusst hätte, weil wegen eines nicht erreichten Berufungsstreitwerts eine andere Entscheidung als die Verwerfung der Berufung ausgeschlossen war (vgl BSG Beschluss vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B - juris RdNr 8) .

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Die Beschwerdebegründung enthält hinreichende Ausführungen dazu, dass das LSG seiner Hinweispflicht hinsichtlich der Verwerfung der Berufung nicht nachgekommen sei und damit einen zuvor nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gegeben habe, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (Überraschungsentscheidung; stRspr; vgl BVerfG Urteil vom 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, 263 = juris RdNr 162; BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 137/89 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG Urteil vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Gelangt das LSG zu dem Ergebnis, dass die Berufung entgegen der Annahme des SG zulassungsbedürftig (§ 144 SGG) sei, erfordert die prozessuale Fürsorgepflicht und das Gebot effektiven Rechtsschutzes einen entsprechenden Hinweis, um dem Rechtsmittelführer die Möglichkeit einzuräumen, zum Wert des Beschwerdegegenstands Stellung zu nehmen oder - sofern noch innerhalb der Rechtsmittelfrist umsetzbar - den Antrag umzustellen und anstelle der Berufung Nichtzulassungsbeschwerde (§ 145 SGG) einzulegen (vgl BSG Beschluss vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/11 B - juris RdNr 8; BSG Urteil vom 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 3 RdNr 24) .
  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Denn in einer unzutreffenden Rechtsmittelbelehrung liegt keine Zulassung der Berufung und eine Umdeutung der unstatthaften Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde scheidet aus (BSG Urteil vom 20.5.2003 - B 1 KR 25/01 R - SozR 4-1500 § 158 Nr. 1 RdNr 11) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Die Beschwerdebegründung enthält hinreichende Ausführungen dazu, dass das LSG seiner Hinweispflicht hinsichtlich der Verwerfung der Berufung nicht nachgekommen sei und damit einen zuvor nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gegeben habe, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (Überraschungsentscheidung; stRspr; vgl BVerfG Urteil vom 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, 263 = juris RdNr 162; BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 137/89 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG Urteil vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Im wiedereröffneten Verfahren wird zu prüfen sein, ob die von der Klägerin "unter dem Vorbehalt der Bewilligung von PKH" eingereichte Klage wirksam erhoben ist (BSG Urteil vom 13.10.1992 - 4 RA 36/92 - SozR 3-1500 § 67 Nr. 5) , was Gegenstand dieser Klage ist (vgl Mushoff in Schlegel/Voelzke, 1. Aufl 2017, jurisPK-SGG § 106 RdNr 22, 31) , insbesondere ob und inwieweit die Klägerin im laufenden Rechtsstreit das Rechtsschutzziel ihrer Klage konkretisiert oder erweitert hat (§§ 99, 88 SGG) .
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Die Beschwerdebegründung enthält hinreichende Ausführungen dazu, dass das LSG seiner Hinweispflicht hinsichtlich der Verwerfung der Berufung nicht nachgekommen sei und damit einen zuvor nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und dem Rechtsstreit eine unerwartete Wende gegeben habe, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf selbst unter Berücksichtigung mehrerer vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (Überraschungsentscheidung; stRspr; vgl BVerfG Urteil vom 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218, 263 = juris RdNr 162; BSG Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 137/89 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 4 S 23; BSG Urteil vom 2.9.2009 - B 6 KA 44/08 R - SozR 4-2500 § 103 Nr. 6 RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Der Wert des Beschwerdegegenstands bestimmt sich nach dem Begehren, das dem Rechtsmittelkläger durch das SG versagt worden ist und er mit seinem Berufungsantrag zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung weiter verfolgt (BSG Beschluss vom 5.8.2015 - B 4 AS 17/15 B - juris RdNr 6) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - L 29 AS 714/16

    Sozialgerichtliches Verfahren: Zulassung der Berufung wegen Mängeln im Verfahren;

    Auszug aus BSG, 12.05.2020 - B 12 KR 112/18 B
    Schließlich wird das LSG auf die Erläuterung der Anträge (vgl Mushoff in Schlegel/Voelzke, 1. Aufl 2017, jurisPK-SGG § 106 RdNr 28 f) , auf eine aus seiner Sicht sachgerechte Antragstellung durch die im Berufungsverfahren bisher anwaltlich nicht vertretene Klägerin hinzuwirken haben (§ 106 Abs. 1 SGG; vgl LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 22.12.2016 - L 29 AS 714/16 NZB - juris RdNr 27 f) .
  • BSG, 21.06.2021 - B 14 AS 64/21 B

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Wertbestimmung für eine

    Angesichts des gegenüber dem Kläger erfolgten Hinweises auf die Unzulässigkeit der Berufung durch das LSG wird ein Rechtsanwalt auch nicht erfolgreich einen Verstoß gegen dessen rechtliches Gehör rügen können (vgl dazu zusammenfassend BSG vom 12.5.2020 - B 12 KR 112/18 B) .
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